Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten in unserer Lieferkette

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten. Hierzu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.

Das Klinikum unterliegt den Anforderungen des LkSG. Dies beinhaltet die permanente Prüfung, ob sich unsere Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte oder die Umwelt auswirken. Wir ergreifen Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe.

Grundsatzerklärung zu Menschenrechten in der Lieferkette

Das LkSG fordert die Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung zur eigenen Menschenrechtsstrategie und umweltrechtlichen Erwartungen innerhalb unserer Lieferketten.

Wesentliche Elemente der Grundsatzerklärung sind die Beschreibung der Verfahren, mit denen das Klinikum den freiwillig gesetzten und den gesetzlichen Pflichten nachkommt, die Darstellung unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Prioritäten sowie unsere Erwartungen an unsere Beschäftigten und Zulieferer.

 

Hier ist die Grundsatzerklärung zu Menschenrechten in der Lieferkette abrufbar.