Für Besucherinnen und Besucher im Krankenhaus ist kein Immunitätsnachweis (geimpft / genesen) erforderlich. Es bleibt aber die Nachweispflicht eines negativen Schnelltests aus einem offiziellen Testzentrum, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Ab 1. Oktober 2022 sind im gesamten Krankenhaus FFP2-Masken zu tragen.
Pro Patient können zwei Besucher für bis zu zwei Stunden empfangen werden. Das Besuchsfenster auf dem Winterberg zwischen 14 und 18 Uhr bleibt vorerst bestehen. Väter bzw. unmittelbare Bezugspersonen sowie Geschwisterkinder können für den Besuch auf der Entbindungsstation einen erweiterten Besuchskorridor von 9 bis 19 Uhr nutzen.
Auch in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin gilt bei stationären Besuchen die Zwei-Besucher-Regelung (für zwei Stunden zwischen 14 und 18 Uhr), sprich ein erkranktes Kind kann entweder von beiden Elternteilen an einem Tag oder von einem Elternteil/Erwachsenen und einem Geschwisterkind besucht werden. Kinder ab 6 Jahren müssen eine Maske tragen und ein tagesaktuelles Testzertifikat vorweisen.
Im Zuge der Besucherregelung bitten wir Besuchende darum, möglichst ein aktuelles Testzertifikat – von einem offiziellen Testzentrum, keine Selbsttests – mitzubringen. Sollte dies nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Testung in unserem Testzentrum - ohne Begründungsnachweis, auch für testpflichtige Kinder ab sechs Jahren. Dieser von uns durchgeführte Test gilt aber nur für den internen Gebrauch.
Das Testzentrum am Haupteingang ist von 12 bis 18 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie dies bei der Besuchsplanung.
AMBULANTE PATIENTEN müssen derzeit für ambulante Vorstellungen/Behandlungen keinen negativen Schnelltests vorlegen. Gleiches gilt für legitimierte Begleitpersonen ambulanter Patienten. Bei ambulanten Operationen werden die Patientinnen und Patienten weiterhin - abhängig vom Eingriff - vorab getestet.
Für die STATIONÄREN PATIENTEN bleibt die Regelung bestehen, dass im Vorfeld der Aufnahme ein PCR-Test durchgeführt wird und bei Notfallaufnahmen zusätzlich ein Schnelltest gemacht wird.
Für die Intensivbereiche sind Besuche weiterhin nur nach vorheriger Absprache möglich.
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