Mit einer Überarbeitung des Saarländischen Krankenhausgesetzes (SKHG) soll der Schutz aller Menschen, die sich im Krankenhaus aufhalten (insbes. Patienten und Patientinnen, deren Angehörige und Begleitpersonen sowie die Mitarbeitenden des Klinikums) gegen grenzverletzendes Verhalten gesichert werden.
Im Fokus stehen die Personengruppen, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Hierzu zählen insbesondere:
Die Neuerungen im SKHG verpflichten die saarländischen Krankenhäuer ein hausindividuelles Schutzkonzept zu erstellen, zu etablieren und weiterzuentwickeln. Im Klinikum gibt es bereits eine Vielzahl von Regelungen, Konzepten und Verfahren zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden. Diese werden mit Blick auf die gesetzlichen Regelungen betrachtet und gegebenenfalls in ein einheitliches Schutzkonzept integriert.
Im Klinikum bestehen folgende Beschwerden und Meldemöglichkeit für Patienten, Sorgeberechtigte, Angehörige und Begleitpersonen sowie Mitarbeitende:
Auf der Seite „Patienten + Besucher“ können Sie unter dem Punkt „Ihre Meinung zählt“ mit einem Online-Formular Ihre Anliegen und Beschwerden an die Krankenhausleitung tragen. Die Krankenhausleitung legt fest, welche Stellen Ihre Anliegen bearbeiten. Der Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin erhält zeitnah eine Eingangsbestätigung, wenn das Anliegen nicht anonym eingereicht wurde.
Die Anliegen werden mit den zuständigen Mitarbeitenden der jeweiligen Abteilung bewertet. Darüber hinaus wird ein Lösungsversuch erarbeitet, der anschließend dem Beschwerdeführer bzw. der Beschwerdeführerin mitgeteilt wird. Alle positiven Rückmeldungen, Verbesserungsvorschläge und Beschwerden werden an zentraler Stelle erfasst und jährlich anonym ausgewertet.
Dieses Online-Formular können Patienten und Patientinnen, deren Angehörige und Begleitpersonen auch für Beschwerden über grenzverletzendes Verhalten an die Krankenhausleitung nutzen.
Das Klinikum hat ein Hinweisgeberschutzsystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet. Alle Verstöße gegen Strafvorschriften und sonstige Regelverstöße können gemeldet werden. Auch eine persönliche oder telefonische Meldung ist möglich. Es bestehen Möglichkeiten zur anonymen Meldung.
Unser Patientenfürsprecher vertritt die Interessen der Patienten als unabhängige Person gegenüber dem Krankenhaus. Er ist auch telefonisch zur erreichen.
Die Externe Ombudsperson gehört nicht zum Krankenhauspersonal. Sie ist weisungsunabhängig und dient als Bindeglied für Patientinnen und Patienten, Angehörige, Bezugspersonen sowie Personal zur Krankenhausleitung.
Die Ombudsperson leitet die Anzeige unverzüglich an die Krankenhausleitung weiter, soweit der Verdacht auf eine Straftat oder einen Verstoß gegen Berufspflichten bei Heilberufen begründet scheint oder die Anzeige auf eine besondere Gefährdung der Patientensicherheit schließen lässt.
Die Ombudsperson ist auch telefonisch oder per Post erreichbar. Die Weiterleitung der Anzeige erfolgt anonymisiert, wenn die anzeigende Person einer Offenlegung der Identität nicht ausdrücklich zustimmt.