Registrierungs- und Anmeldepflicht entfällt für Besucher

Pressemitteilung /

Voraussetzung ist 2G+. Individuelle Absprachen sind für die Intensivbereiche aber weiterhin notwendig.

Ab Mittwoch, 18. Mai 2022, entfällt die Registrierungspflicht für Besucherinnen und Besucher im Klinikum Saarbrücken auf dem Winterberg.  Bislang mussten sich Besucher online registrieren und ein Besuchsfenster buchen.

Bestehen bleibt die Vorgabe, dass pro Patient ein Besucher für eine Stunde am Tag erlaubt ist (Besuchsfenster zwischen 14 und 18 Uhr).

Es gilt weiterhin auf Grundlage der Rechtsverordnung des Saarlandes die aktuelle Besucherregelung: 2G+, also: geimpft oder genesen PLUS negativer Schnelltest (<24 h) oder negativer PCR-Test (<48 h) - für Personen mit Booster-Impfung gibt es im Krankenhaus für den Besuch keine Testbefreiung. Der Immunitätsstatus wird vor Betreten der Einrichtung kontrolliert. Angehörige werden gebeten, ihre Unterlagen bereit zu halten. 

Im Zuge der Besucherregelung bitten wir Besuchende darum, ein aktuelles Testzertifikat – ausgestellt von einem offiziellen Testzentrum, keine Selbsttests – mitzubringen. Sollte dies nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit einer Testung in unserem Testzentrum. Dieser von uns durchgeführte Test gilt aber nur für den internen Gebrauch.

Eine weitere Neuerung: Begleitpersonen / Angehörige, die 2G+ erfüllen, dürfen wieder Gepäck/Wechselwäsche auf die Stationen bringen. An der Maskenpflicht (mindestens medizinischer Mundnasenschutz) ändert sich nichts.

Für die Intensivbereiche sind Besuche weiterhin nur nach vorheriger Absprache möglich.

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