"2G+"-Regel greift für Besucher auf dem Winterberg

Pressemitteilung /

Das Klinikum Saarbrücken passt die Besuchsregelung gemäß neuer Rechtsverordnung an.

Auf Basis der neuen Corona-Rechtsverordnung, auf die sich der saarländische Ministerrat am Donnerstag, 18. November 2021, geeinigt hat, schränkt das Klinikum Saarbrücken die Besuchsregeln ein. Künftig gilt die 2G+-Regel: Geimpft, genesen PLUS ein negativer Schnelltest (<24h) / negativer PCR-Test (<48h).

Jeder Besucher und jede Besucherin muss einen Impfschutz-Nachweis bzw. den Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion (die mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt) und einen tagesaktuellen negativen Antigentest (der nicht älter als 24 Stunden ist) oder einen negativen PCR-Test (der nicht älter als 48 Stunden ist) vorlegen – unabhängig von „Booster-Impfungen“.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme – sie dient der Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten und auch unserer Mitarbeitenden und deren Familien. Ausnahmen in Härtefällen und bei Eltern von erkrankten Kindern können nur nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin, des behandelnden Arztes der jeweiligen Station gemacht werden.

Die Besucherinnen und Besucher sind aufgefordert, ein aktuelles Testzertifikat – ausgestellt von einem offiziellen Testzentrum – mitzubringen. Sollte dies nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit einer Testung in unserem Testzentrum. Dieser von uns durchgeführte Test gilt NUR FÜR DEN INTERNEN GEBRAUCH und wird außerhalb des Winterbergs nicht als offiziell gültiges Testzertifikate akzeptiert.

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Besucherregelung im Klinikum Saarbrücken: 2Gplus