Nach Inkrafttreten der jüngsten Testverordnung des Bundes: Besucherinnen und Besucher können - ebenso wie zuvor - ein aktuelles Testzertifikat im Testzentrum am Haupteingang des Klinikums Saarbrücken nach negativem Test erhalten. Sie sind von der kostenpflichtigen Bürgertestung ausgenommen. Bis auf Weiteres benötigen Besuchende für diesen kostenlosen Test keinen Nachweis, dass die zu testende Person den Test zum Zwecke eines Besuchs durchführen lassen möchte.
Der Winterberg kann aus organisatorischen Gründen jedoch keine Bescheinigungen für externe Teststellen ausstellen. Der kostenlose Testnachweis gilt nur für den Patientenbesuch.
Aktuelle Besuchsregelung bleibt bestehen
Pro Patient können zwei Besucher für bis zu zwei Stunden empfangen werden. Das Besuchsfenster auf dem Winterberg ist zwischen 14 und 18 Uhr. Ebenso gilt weiterhin die Maskenpflicht (mindestens medizinische (OP-)Maske).
Unser Testzentrum am Haupteingang ist von 12 bis 18 Uhr geöffnet.
AMBULANTE PATIENTEN müssen für ambulante Vorstellungen/Behandlungen keinen negativen Schnelltests mehr vorlegen. Bei ambulanten Operationen werden die Patientinnen und Patienten weiterhin - abhängig vom Eingriff - vorab getestet.
Für die STATIONÄREN PATIENTEN bleibt die Regelung bestehen, dass im Vorfeld der Aufnahme ein PCR-Test durchgeführt wird und bei Notfallaufnahmen zusätzlich ein Schnelltest gemacht wird.
Für die Intensivbereiche sind Besuche weiterhin nur nach vorheriger Absprache möglich.