Besucher mit Sondergenehmigung müssen FFP-2-Masken tragen

Pressemitteilung /

Das Klinikum Saarbrücken weist auf die erweiterte Maskenpflicht auf dem Winterberg hin.

Im Zuge der Verschärfung der Maskenpflicht ist das Betreten des Klinikums Saarbrücken nur noch mit FFP-2-Maske möglich. Stoffmasken, Schals, Tücher, etc. sind nicht erlaubt. Dies gilt für die Beschäftigten, aber auch für Besucherinnen und Besucher, die eine Sondergenehmigung haben. Wir bitten Sie, sich entsprechend dieser neuen Hygienerichtlinien auf einen Besuch im Klinikum vorzubereiten.

Im Rahmen der Novellierung der saarländischen „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ wurde die Maskenpflicht verschärft. Demnach besteht in Krankenhäusern sowie Pflege-, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen für Beschäftigte FFP-2-Pflicht bei direktem Patientenkontakt.

Aktuelle Regelung auf dem Winterberg

Auch bei Besuchen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen ist es verpflichtend, dass Personen ab sechs Jahren medizinische Masken tragen. Das generelle Besuchsverbot bleibt weiterhin bestehen, Ausnahmen gelten nur bei einer ausdrücklich ausgesprochenen Sonderbesuchsgenehmigung, die die jeweilige behandelnde Station ausstellt. Patientinnen und Patienten erhalten eine medizinische Maske.

Für besonders hohe Schutzmaßnahmen bei uns auf dem Winterberg haben wir uns bereits vor 13 Wochen entschieden. Seit 27. Oktober 2020 stattet das Klinikum Saarbrücken ALLE Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit FFP-2-Masken aus, um den Schutz für Patienten und Beschäftigte noch weiter zu erhöhen.

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FFP2-Maske in einer Hand
Besucher mit Sondergenehmigung müssen nun auch im Klinikum Saarbrücken FFP-2-Masken tragen.