Barmer-Arzneimittelreport: Zu wenig Kinder gegen Masern geimpft

Pressemitteilung /

Prof. Dr. Daniel Grandt, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I auf dem Winterberg, warnt vor den Folgen.

Das Masernschutzgesetz ist seit März 2020 in Kraft, dennoch waren 2022 nur 87 Prozent der Zweijährigen gegen Masern geimpft. Für eine Herdenimmunität müssten jedoch mindestens 95 Prozent der Kinder immunisiert sein.

Diese alarmierenden Zahlen fasst Prof. Dr. Daniel Grandt, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I am Klinikum Saarbrücken, im aktuellen Barmer-Arzneimittelreport zusammen.

In dem Report betont er die Bedeutung der Masernimpfung: „Impflücken gefährden die Gesundheit der Kinder und schwächen die Schutzwirkung für alle. Je größer diese in einzelnen Regionen ausfallen, desto mehr steigt dort das Risiko für regionale Masernausbrüche. Weltweit ist die Zahl der Todesfälle durch Masern im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 43 Prozent gestiegen.“

Impfquote im Saarland leicht über Bundesdurchschnitt

Im Saarland lag die Impfquote gegen Masern 2022 bei 87,5 Prozent – knapp über dem Bundesdurchschnitt. Die niedrigsten Quoten verzeichneten Sachsen (77 Prozent) Baden-Württemberg (84 Prozent) und Bayern (85 Prozent).

Doch nicht nur bei Masern gibt es erhebliche Impflücken. Auch bei 13 weiteren von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen zur Grundimmunisierung bestehen Defizite – beispielsweise bei Impfungen gegen Mumps, Rotaviren und Keuchhusten.

Gefährliche Folgen einer Maserninfektion

Masern schwächen vorübergehend das Immunsystem und erhöhen das Risiko für weitere Infektionen. Besonders schwerwiegend: Etwa 10 von 10.000 Erkrankten erleiden eine Gehirnentzündung, die zu bleibenden Schäden führen kann.

„521 Masernfälle und ein Todesfall in den ersten beiden Monaten des Jahres 2024 in England zeigen noch einmal, dass ohne Erreichen der Herdenimmunität massive Ausbrüche von Masernerkrankungen jederzeit möglich sind“, warnt der Studienautor.

Info

Das Masernschutzgesetz ist seit dem 1. März 2020 in Kraft. Es sieht vor, dass Kinder vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten geimpft sein müssen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt für alle Kinder zwei Impfungen gegen Masern: Die erste Impfung im Alter von 11 Monaten, die zweite Impfung im Alter von 15 Monaten.

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Auf dem Foto sieht man einen Behälter in dem mehrere Impfspritzen liegen
Für eine Herdenimmunität gegen Masern reicht die aktuelle Impfquote nicht aus.