Mit der Verordnung zur Einführung der Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr kommt seit diesem Oktober ein neues Verfahren zur Anwendung, das die Sicherheit bei SEPA-Überweisungen erhöhen soll (Verification of Payee). Das Klinikum Saarbrücken weist darauf hin, dass die neuen EU-Vorgaben für Überweisungen beachtet werden müssen, um korrekte Zahlungsvorgänge zu gewährleisten. Demnach muss der Name im Feld "Zahlungsempfänger" mit dem Namen übereinstimmen, der bei der IBAN hinterlegt ist. Bei Überweisungen an das Klinikum Saarbrücken muss als Empfänger „Klinikum Saarbrücken gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ angegeben werden.
Mehr Sicherheit im bargeldlosen Zahlungsverkehr
Die Verification of Payee (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Danach müssen verpflichtend seit 9. Oktober 2025 alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt ("Empfängerüberprüfung"). Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden. Ziel ist es, durch diesen Abgleich von Empfängernamen und IBAN-Nummer vor Ausführung einer Zahlung sowohl Fehlüberweisungen als auch Betrugsversuche zu vermeiden. Bei einer abweichenden Namensnennung erhält der Zahlende eine Warnung.
Das bedeutet: Die Bank führt Zahlungen nur dann aus, wenn sowohl die IBAN als auch der Empfängername korrekt angegeben sind.
Empfänger: "Klinikum Saarbrücken gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung“
WICHTIG: Bei Überweisungen an das Klinikum Saarbrücken ist als Empfänger „Klinikum Saarbrücken gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ anzugeben.
Wer Zahlungen an das Klinikum tätigt, sollte die korrekte Schreibweise beachten – auch um zu vermeiden, unverschuldet in Zahlungsverzug kommen.