Mit einer Überarbeitung des Saarländischen Krankenhausgesetzes (SKHG) soll der Schutz aller Menschen, die sich im Krankenhaus aufhalten (insbes. Patienten und Patientinnen, deren Angehörige und Begleitpersonen sowie die Mitarbeitenden des Klinikums) gegen grenzverletzendes Verhalten gesichert werden.
Im Fokus stehen die Personengruppen, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Hierzu zählen insbesondere:
Die Neuerungen im SKHG verpflichten die saarländischen Krankenhäuer ein hausindividuelles Schutzkonzept zu erstellen, zu etablieren und weiterzuentwickeln. Im Klinikum gibt es bereits eine Vielzahl von Regelungen, Konzepten und Verfahren zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden. Diese werden mit Blick auf die gesetzlichen Regelungen betrachtet und gegebenenfalls in ein einheitliches Schutzkonzept integriert.
Auf der Seite „Patienten + Besucher“ gibt es unter dem Punkt „Ihre Meinung zählt“ ein Online-Formular, mit dem Sie Ihre Meinung schriftlich äußern können. Diese wird von definierten Stellen intern bearbeitet und der Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin erhält zeitnah eine Rückmeldung. Die Inhalte der Beschwerde werden mit den zuständigen Mitarbeitenden der jeweiligen Abteilung besprochen. Darüber hinaus wird eine Lösung erarbeitet, die anschließend dem Beschwerdeführer bzw. der Beschwerdeführerin mitgeteilt wird. Alle Beschwerden, positiven Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge werden an zentraler Stelle erfasst und einmal jährlich ausgewertet.
Das Klinikum hat ein Hinweisgeberschutzsystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet. Alle Verstöße gegen Strafvorschriften und sonstige Regelverstöße können gemeldet werden. Auch eine persönliche oder telefonische Meldung ist möglich. Es bestehen Möglichkeiten zur anonymen Meldung.
Unser Patientenfürsprecher vertritt die Interessen der Patienten als unabhängige Person gegenüber dem Krankenhaus. Er ist auch telefonisch zur erreichen.
Die Externe Ombudsperson gehört nicht zum Krankenhauspersonal. Sie ist weisungsunabhängig und dient als Bindeglied für Patientinnen und Patienten, Angehörige, Bezugspersonen sowie Personal zur Krankenhausleitung.
Die Ombudsperson leitet die Anzeige unverzüglich an die Krankenhausleitung weiter, soweit der Verdacht auf eine Straftat oder einen Verstoß gegen Berufspflichten bei Heilberufen begründet scheint oder die Anzeige auf eine besondere Gefährdung der Patientensicherheit schließen lässt.
Die Ombudsperson ist auch telefonisch oder per Post erreichbar. Die Weiterleitung der Anzeige erfolgt anonymisiert, wenn die anzeigende Person einer Offenlegung der Identität nicht ausdrücklich zustimmt.