Unfallgefahr Gartentrampolin

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Frakturen, Verstauchungen, Platzwunden: Unfallchirurgie-Chefarzt Prof. Dr. Christof Meyer spricht über die Verletzungsgefahren beim Trampolinspringen.

Es ist groß, rund und bunt – und macht irre viel Spaß: Ein Garten-Trampolin. Für viele Kinder eine der liebsten Freizeitbeschäftigungen bei schönem Wetter. Aus sportwissenschaftlicher Sicht ein perfektes Trainingsgerät: Es hilft, Balance und Koordination zu trainieren, verbessert die Beweglichkeit, macht Gelenke und Knochen stark. Oder – im schlimmsten Fall – es bricht sie. Prof. Dr. Christof Meyer, Chefarzt der Unfallchirurgie im Klinikum Saarbrücken, spricht über die Verletzungsgefahr beim Trampolinspringen. Er behandelt in diesem Zusammenhang oft schwere Frakturen, Verstauchungen und Platzwunden bei Kindern.

Eine Studie der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie zeigt, dass sich die Zahl der Trampolinunfälle bei Kindern und Jugendlichen in den vergangenen 15 Jahren mehr als verdreifacht hat. Diese Zahlen bestätigt Prof. Dr. Christof Meyer, Chefarzt der Unfallchirurgie im Klinikum Saarbrücken. „Ein Drittel der Verletzungen von Kindern, die nach Unfällen auf dem Trampolin bei uns eingeliefert werden, sind sogar schwerwiegend“, berichtet der Mediziner.

Am häufigsten brechen sich Kinder dabei Ellbogen oder Unterarm. „Sogar Frakturen des Oberschenkels haben wir behandeln müssen“. Häufig sehen die Unfallchirurgen zudem Verstauchungen von Sprung-, Hand- oder Kniegelenken, Prellungen und Gehirnerschütterungen. Die größte Gefahr sind dabei Stürze auf den Boden, gefolgt vom Fallen auf den Rand des Trampolins oder die Stahlfedern sowie Zusammenstöße mit anderen Kindern. „Die koordinativen und motorischen Fähigkeiten von Kleinkindern sind oft noch nicht ausgereift, ihre Gelenke sind auch noch nicht stabil genug, um die immensen Kräfte, die auf einem Trampolin wirken, auszugleichen“, warnt Prof. Dr. Christof Meyer.

Dass die Zahl der Verletzungen aufgrund von Unfällen auf dem Trampolin steigt, ist eine logische Konsequenz: Versandhändler und Hersteller sprechen von einem „hohen zweistelligen Wachstum“ beim Trampolin-Verkauf (Quelle: Spiegel Online). Dr. Axel Böcking, Oberarzt im Zentrum für Intensiv- und Notfallmedizin im Klinikum Saarbrücken, ist oft als Notarzt im Rettungshubschrauber unterwegs und blickt von seinem Arbeitsplatz aus der Luft in viele saarländische Gärten: „Ich habe den Eindruck, in nahezu jedem Garten steht ein Sprunggerät“, berichtet der Notfallmediziner. Verteufeln wolle man das Sportgerät in keinem Fall, sagen die Unfallchirurgen des Klinikums: „Springen stärkt die Muskulatur und ist als Ausgleich eine super Sache“, sagt der Chefarzt der Unfallchirurgie.

Eltern sollten sich aber sehr genau überlegen, welche Regeln sie aufstellen und auch umsetzen, wenn ein Trampolin im Garten steht. Besonders gefährlich ist es, wenn mehrere Kinder unterschiedlichen Alters und Gewichts gleichzeitig springen. „Das kann zu unkontrolliertem Herumschleudern oder zu Zusammenstößen führen“, sagt Prof. Dr. Christof Meyer. In der Folge landen die verunfallten Kinder oft im Klinikum auf dem Operationstisch, wo die gebrochenen Knochen stabilisiert werden müssen: „Die meisten Unfälle kann man vermeiden, wenn einige Regeln beachtet werden“, sagt der Mediziner.

In Anlehnung an die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) sollten Trampolinfreunde ein paar Hinweise beachten, um die Unfallgefahr zu begrenzen:

Klare Regeln vereinbaren: Empfohlen ist das Springen für Kinder ab sechs Jahren.

Aufklären und immer beaufsichtigen: Kinder müssen wissen, was passieren kann. Die Aufsichtspflichtigen sollten ihre Kinder beim Springen immer beobachten, um bei Fehlverhalten oder Unfällen sofort eingreifen zu können.

Grenzen setzen: Gewagte Manöver sollten tabu sein. Bei einem missglückten Salto-Versuch mit einer ungewollten Landung auf dem Kopf ist vor allem die Wirbelsäule hochgradig verletzungsgefährdet – hier droht sogar eine Querschnittslähmung.

Barfuß in der Mitte: Wichtig zur Vermeidung eines gefährlichen Sturzes ist, dass Kinder zum Springen und Landen stets die Mitte des Sprungnetzes nutzen. So verringern sie das Risiko, im Falle eines Sturzes auf dem zwar gepolsterten, aber immer noch harten Rand mit dem Metallgestänge aufzukommen. Außerdem sollten sie nie mit Schuhen aufs Trampolin steigen, sondern immer barfuß oder in Socken.

Essen verboten: Wenn man auf dem Trampolin etwas im Mund hat, kann dies beim Springen in die Luftröhre gelangen, hier besteht Lebensgefahr durch Ersticken. Ein Biss auf Zunge oder Wange sind hier die wenig schwerwiegenden Verletzungen.

Pausieren: Kinder sollten Pausen machen. Bei unkonzentriertem Springen erhöht sich die Unfallgefahr sofort, weil die Körperspannung nachlässt.

Spielzeugfreier Raum: Bälle, Fahrgeräte oder ähnliches haben auf dem Trampolin nichts verloren.

Außerdem ist natürlich auch gesetzlich vorgeschrieben, welche Voraussetzungen ein Trampolin erfüllen muss: Es muss seit 2015 der EU-Norm für Spielzeugtrampoline entsprechen (EN 71-14:2014). Zu den hier formulierten Sicherheitsanforderungen gehören beispielsweise ein Außennetz oder Polsterungen.

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Hüpf, hüpf – knack: Unfallgefahr Garten-Trampolin